Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

CGM PRAXIS SHOP

Zwischen den Vertragschließenden kommen die Verträge zu den nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie den für die jeweilige Vertragsart geltenden Besonderen Vertragsbedingungen zustande.

Die CGM Systemhaus GmbH - nachfolgend CGM genannt - behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit (z. B. bei Veränderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten) unter Wahrung einer angemessenen Frist zur Ankündigung von mindestens 6 Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Webseite www.cgm-praxis-shop.com sowie durch separaten Hinweis auf den Rechnungen. Widerspricht der Vertragsnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung der Änderungen, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen.

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Das Waren- und Dienstleistungsangebot in diesem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der CGM erfolgen ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CGM. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
  3. Sofern es sich bei den Lieferungen und Leistungen um CGM-eigene Produkte handelt, können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch schriftliche produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen der CGM (im Folgenden auch „Leistungsbeschreibung“ genannt) oder weitere AGB ergänzt werden, sofern diese ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen werden. Sofern es sich um Lieferungen und Leistungen von Dritten handelt (im Folgenden auch „Fremdprodukte“ genannt), werden die den Fremdprodukten beiliegenden Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller in den Vertrag mit einbezogen. Die entsprechenden Bedingungen der Hersteller können auf deren Homepage abgerufen werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, an das sich der Kunde 4 Wochen gebunden hält. Die automatisierte Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine gültige Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die CGM die Bestellung des Kunden durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder die Ware an den Kunden geliefert wird.

§ 3 Liefer- und Leistungsgegenstand

  1. Der Liefer- und Leistungsgegenstand ergibt sich aus der Bestellung des Kunden.
  2. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien stellen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar. Die in den Beschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen, Artikelbeschreibungen, Werbedokumenten und Unterlagen behält sich CGM Deutschland AG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 4 Leistungserbringung durch Dritte

CGM kann ihre Leistungen grundsätzlich durch Dritte, insbesondere Subunternehmer erbringen lassen. Mit der CGM verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) sind nicht Dritte.

  • 5 Selbstbelieferungsvorbehalt

Sofern die CGM infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl CGM alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen, kann CGM vom Vertrag zurücktreten. CGM wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Gegenstände informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich erstatten. Nach Wahl der CGM kann CGM statt vom Vertrag zurückzutreten alternativ dem Kunden etwas Gleichwertiges liefern, was vom Lieferungs- und/oder Leistungsumfang nicht schlechter sein darf, als das Bestellte.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefer- und/oder Leistungstermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit CGM sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat. Zugesagte Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt. Höhere Gewalt oder bei der CGM oder deren Vorlieferanten eintretende Betriebsstörungen infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die CGM oder deren Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Liefergegenstände zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, oder die Leistung zu erbringen, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Liefer- bzw. Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag über den betreffenden Liefergegenstand bzw. die betreffende Leistung zurücktreten unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung gemäß § 275 Abs. 4 BGB.
  2. Die Lieferung von Waren erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, auf Wunsch des Kunden an die von ihm angegebene Adresse. Bei Speditionsware erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante.
  3. Die CGM ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen dabei zu Lasten der CGM.

§ 7 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Liefergegenstände an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung.
  2. Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
  3. Verzögert sich der Versand infolge vom Kunden zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Kunden über.

§ 8 Systemvoraussetzungen

Der Kunde hat alle für die Installation der bestellten Waren und Dienstleistungen notwendigen Systemvoraussetzungen auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen der CGM durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, hat CGM dies nicht zu vertreten, vielmehr verlängert sich eine etwaige Frist zur Lieferung bzw. Leistung entsprechend.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung zwischen dem Kunden und CGM. Wurde kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste der CGM. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten und gegebenenfalls anderweitigen länderspezifischen Abgaben bei Auslandslieferung.
  2. Rechnungen der CGM sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug zu zahlen.
  3. Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde die konkret angefallenen Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
  4. CGM behält sich das Recht vor, bei einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Personalkosten-, Arbeitsmittel- oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde das Recht, von CGM die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen ist binnen zwei Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich geltend zu machen.
  5. CGM behält sich vor, bei Dauerschuldverhältnissen (Mietverträge über Hardware und/oder Software, Softwarepflegeverträge) die Vergütung mit schriftlicher Anzeige und einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten bei Veränderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (Umsetzung gesetzlicher oder behördlicher, die Leistung betreffender Vorgaben, Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten, Preiserhöhungen von Lieferanten) entsprechend der Veränderung dieser Faktoren und ihrem Anteil an der Vergütung anzupassen. Eine Änderung der Vergütung kann durch CGM mit schriftlicher Anzeige innerhalb der gleichen Frist auch erfolgen, wenn und soweit die vereinbarte Vergütung aus anderen Gründen nicht mehr marktüblich oder angemessen ist. CGM setzt in diesem Fall die Änderung der Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die geänderte Vergütung wird in keinem Fall die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, die für die betroffenen Leistungen allgemein geltende Listenpreise der CGM überschreiten. Wird die Vergütung für die betroffene Leistung innerhalb eines Vertragsjahres insgesamt um mehr als zehn Prozent erhöht, kann der Kunde den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vergütungserhöhung kündigen.
  6. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nicht, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. CGM behält sich bei Kaufverträgen das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde darf die gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde die CGM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind insoweit auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
  3. Wenn der Wert aller Sicherungsrechte, die CGM zustehen, den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

§ 11 Vertragsdauer für Dauerschuldverhältnisse

  1. Die jeweiligen Verträge werden auf die in der Bestellung vom Kunden festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt frühestens mit dem 1. des Folgemonats nach Vertragsschluss. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich diese um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf schriftlich kündigt.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als zwei Monate im Rückstand ist oder Teilbeträge nicht bezahlt werden, deren Gesamtsumme mehr als zwei Monatsentgelte beträgt, oder gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.
  3. Soweit CGM Lizenzen von Dritten überlässt, ist die Vertragsdauer an die Dauer der mit den jeweiligen Lizenzgebern vereinbarten Laufzeiten gebunden. Sollten diese aus nicht von CGM zu vertretenden Umständen während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages beendet werden, steht CGM hinsichtlich des jeweiligen Lizenzvertrages ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsschluss zu.

§ 12 Mängelhaftung

  1. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass der Mangel reproduzierbar und feststellbar ist und vom Kunden schriftlich und nachvollziehbar der CGM zur Anzeige gebracht wird.
  2. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt des Liefergegenstandes oder Durchführung der Leistung, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus.
  3. Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, bessert CGM nach ihrer Wahl nach oder liefert Ersatz. Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn, dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird die CGM nach eigener Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den Lieferungen und Leistungen verschaffen oder diese unter Beibehaltung der vereinbarten Sollbeschaffenheit so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden. Ersetzte Liefergegenstände oder Teile davon gehen in das Eigentum der CGM über.
  4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn die Beanstandung darauf beruht,
    • dass die Lieferungen und Leistungen in einer Hard- und Softwareumgebung eingesetzt werden, die die in den Systemvoraussetzungen der CGM genannten Anforderungen nicht erfüllt;
    • dass der Kunde an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige unsachgemäße Arbeiten durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen;
    • dass der Kunde Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht den Vorgaben der CGM oder dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf diese Maßnahmen nicht zurückzuführen ist.
  5. CGM leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsmaßnahmen zurückzuführen sind.
  6. Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet CGM nach § 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sind abtrennbare Lieferungen und Leistungen von CGM betroffen, beschränken sich die oben genannten Rechte, mit Ausnahme des Rücktrittsrechts, auf diese abtrennbaren Leistungs- bzw. Liefergegenstände, ohne dass der Vertrag im Übrigen berührt wird.
  7. Ist ein gerügter Mangel nicht feststellbar oder beruht die beanstandete Störung auf einem Umstand, den CGM nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.
  8. Alle Mahnung und Nachfristsetzungen des Kunden bedürfen der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen mindestens 10 Tage betragen.
  9. Im Falle der Lieferung gebrauchter Waren, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§ 13 Haftung

  1. Für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der CGM, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes, bei Arglist sowie im Falle gegebenenfalls übernommener Garantien, haftet CGM gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflichten abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
  3. Soweit CGM im Rahmen der geschlossenen Verträge Produkte oder Rechte (insb. Lizenzen) Dritter an den Kunden weitergibt, haftet er für Schäden oder Mängel dieser Produkte oder Rechte nur in dem Rahmen, in dem der Dritte gegenüber CGM haftet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien in dem erforderlichen Umfang herzustellen sowie zumindest täglich eine Datensicherung durchzuführen. Im Falle des Datenverlustes und damit verbundener Folgeschäden haftet CGM nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Wiederherstellung der Daten aus den Sicherungskopien des Kunden anfallen.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der CGM.
  6. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – sofern nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet wird – verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe des Liefergegenstandes. Die Einschränkungen der gesetzlichen Verjährungsfristen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch nicht für sonstige Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der CGM beruhen.

§ 14 Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Ist der Kunde Apotheker oder Kaufmann i. S. d. §§ 1 ff. HGB, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, in die diese AGB einbezogen worden sind, Koblenz.
  2. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (= UN-Kaufrecht).

§ 15 Sonstige Bestimmungen

  1. Wurde nichts gesondert vereinbart, ist der Erfüllungsort das nächste CGM Kompetenz-Center, das mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern besetzt ist.
  2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der CGM auf einen Dritten übertragen. CGM ist berechtigt, Forderungen aus den Verträgen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
  3. Die Ausfuhr der Liefergegenstände und Leistungen kann in- und ausländischen Ausfuhrkontrollbestimmungen – z. B. der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Europäischen Union – unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, starke Passwörter (mindestens zehn Zeichen und drei der folgenden Merkmale: Großbuchtstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen) zu verwenden, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und Passwörter bei Verdacht auf Kompromittierung zu ändern.

Stand: 27.09.2022
Version: 0.1